Bezüglich Assistenzhunden gibt es in Österreich seit 2015 eine rechtliche Regelung im Bundesbehindertengesetz §39a.
Assistenzhunde werden nach der bestandenen Prüfung in den Behindertenpass eingetragen. Damit der geprüfte Assistenzhund in den Behindertenpass eingetragen wird, muss ein Antrag für die Zusatzeintragung „Assistenzhund“ beim Sozialministeriumservice eingehen. Es gibt unterschiedliche Zusatzeintragungen. Gerne hilft Euch hier Laura Gentile bei Fragen zum Antrag weiter.
Weiter Informationen:
Leider gibt es trotz der rechtlichen Regelung in
Österreich nach wie vor Situationen, in welchen Betroffenen der Zutritt mit ihrem Assistenzhund verwehrt wird. In so einem Fall möchten wir Euch bitten, Kontakt zu Klara Zösmayr aufzunehmen, welche solche Fälle zusammentragen und den entsprechenden Stellen in Österreich gesammelt
vorlegen möchte. Wir hoffen sehr, dass dies zu einer besseren Aufklärung über die Zutrittsrechte in Österreich führt.
Interessengemeinschaft "Gemeinsam stark für Assistenzhundeteams in D / AT / CH"