Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Zutritt
Leinenbefreiung
Kotbeseitigung
Kennzeichnungspflicht
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Gem. §22 Ausnahmen gilt das Hundegesetz (Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden) NICHT für Assistenzhunde (Absatz 1, Punkt 3).
Dies umfasst unteranderem sowohl die Leinen- und Maulkorbpflicht, wie auch die Kotbeseitigung.
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Gem. §17 des LHundG NRW (Landeshundegesetz - LHundG NRW) gilt für Behindertenbegleithunde die nach dem Gesetz bestimmten Anleinpflichten im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes nicht.
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Schleswig-Holstein
Zutritt
Leinenbefreiung
Thüringen
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Interessengemeinschaft "Gemeinsam stark für Assistenzhundeteams in D / AT / CH"